Investieren
4 min zu lesen 28 Apr. 21
In diesem Jahr ändern sich einige der wichtigsten Referenzzinssätze an den Finanzmärkten.
Dabei handelt es sich um die Interbank Offered Rates (IBORs), zu denen auch der London Interbank Offered Rate für Euro gehört (Euro LIBOR). Die IBORs werden reformiert oder durch vergleichbare Zinssätze ersetzt, die anders berechnet werden. Da es sich bei den IBORs um sehr weit verbreitete Marktstandards handelt, wird das einige Folgen nach sich ziehen.
Bei M&G managt ein unternehmensweites Projektteam den Übergang zu den neuen Zinssätzen. Das Ziel ist es sicherzustellen, dass die Umstellung reibungslos und mit geringstmöglichen Auswirkungen für die Anleger verläuft. Wir gehen davon aus, dass die Auswirkungen dieser Änderungen auf den Wert der von uns verwalteten Anlagen minimal sind.
Sie selbst müssen dabei nicht aktiv werden. Wir informieren Sie rechtzeitig, bevor veränderte Fondsziele in Kraft treten.
Hier finden Sie Antworten auf einige der Fragen, die für Sie in diesem Zusammenhang wichtig sein könnten.
Der Euro-LIBOR und die anderen IBORs (Interbank Offered Rates) sind eine Reihe von Zinssätzen, zu denen sich Banken gegenseitig Geld leihen können.
Die Referenzzinssätze sind seit mehr als drei Jahrzehnten eine tragende Säule der Finanzmärkte. Sie werden für verschiedene Währungen und Zeiträume bereitgestellt. Jeder Zinssatz wird auf der Grundlage von Notierungen berechnet, die eine Reihe von Banken bereitstellt.
Vielen Finanzkontrakten liegt einer der IBOR-Sätze als Benchmark zugrunde – zum Beispiel um die Höhe von Zinszahlungen zu bestimmen. Dazu gehören auch bestimmte Arten von Anleihen, deren Wert oder der von ihnen generierte Cashflow ausdrücklich an einen IBOR gebunden sind.
Der Euro-LIBOR und ähnliche IBORs werden reformiert oder ersetzt. Die Behörden der einzelnen Länder und Regionen haben Ersatzzinssätze für ihre Währung und ihren Markt ausgewählt. In den meisten Fällen sind das bekannte und bereits heute weit verbreitete Zinssätze.
In Europa haben die Behörden beschlossen, den Euro-LIBOR und den EONIA (Euro OverNight Index Average) durch einen neugeschaffenen Zinssatz zu ersetzen: die Euro Short Term Rate (ESTR). Der EURIBOR dagegen wird nicht ersetzt, sondern reformiert.
Die Finanzaufsichtsbehörden wollen vertrauenswürdige und relevante Standardmessgrößen für Marktzinsen. Diese sollen in einem langfristig glaubwürdigen, transparenten und robusten Prozess ermittelt werden. In den letzten Jahren wurde die Zuverlässigkeit des IBOR-Prozesses jedoch in Frage gestellt, so dass die Finanzaufsichtsbehörden weltweit Verbesserungen umsetzen wollen.
Viele IBORs ergeben sich aus den Durchschnittswerten der Zinssätze, die ein Panel von Banken bereitstellt. Die Regulierungsbehörden streben an, dass diese Benchmarksätze von den Zentralbanken verwaltet werden und auf einer großen Anzahl von Transaktionen basieren.
Es wird erwartet, dass die Märkte und Markteilnehmer die IBORs bis Ende 2021 schrittweise und vollständig ersetzen werden. Die Finanzinstitute werden also auch alle an den Euro-LIBOR gebundenen Fonds und Produkte ändern und stattdessen auf den ESTR verweisen.
Die Reform der EURIBOR-Methodik ist bereits abgeschlossen.
M&G arbeitet mit erheblichen Ressourcen daran, die IBORs so reibungslos wie möglich und mit minimalen Auswirkungen für unsere Kunden zu ersetzen. Das M&G-Projektteam konzentriert sich auf Folgendes:
Die Publikumsfonds von M&G können von der Änderung der bestehenden IBOR-Sätze auf zwei Arten betroffen sein.
Erstens wenn ein Fonds Anlagen hält, deren Wert oder die von ihnen generierten Cashflows derzeit ausdrücklich an einen IBOR gebunden sind. Dazu gehören beispielsweise variabel verzinsliche Schuldverschreibungen (Floater) oder forderungsbesicherte Wertpapiere, in die einige unserer Rentenfonds investieren. Im Laufe der Zeit werden diese Fonds zu Vermögenswerten wechseln, die an die Ersatzzinssätze gebunden sind.
Zweitens wenn ein Fonds eine Performance-Benchmark oder ein Ziel hat, das an einen IBOR gebunden ist. Dazu gehören einige unserer Fonds, die eine absolute Rendite anstreben und sich daher nicht auf eine Benchmark beziehen. In diesen Fällen planen wir, die Performance-Benchmark oder den bisherigen Ziel-Zinssatz durch eine geeignete Alternative zu ersetzen. Letztendlich gehen wir jedoch nicht davon aus, dass dies sich darauf auswirken wird, wie wir bestimmte Fonds managen.
Wir haben die Fonds identifiziert, bei denen sich die Änderungen wahrscheinlich auswirken werden. Die notwendigen Umstellungen bei den Produkten werden wir im Laufe des Jahres 2021 vornehmen.
Unser Herangehen hängt von den Regelungen ab, die für Änderungen bei den jeweiligen Fonds gelten.
In einigen Fällen müssen wir die Kunden um ihre Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen bitten; dazu ist ein Gesellschafterbeschluss erforderlich. Wenn eine vorherige Zustimmung nicht notwendig ist, können wir vorab über Details zu Änderungen informieren.